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Franchising Experte

FRANCHISING ALS EXISTENZGRÜNDUNG

Franchising bedeutet, eine Existenz aufzubauen durch die Übernahme eines in der Praxis bewährten Geschäftsmodells. Dieses Vorgehen eignet sich für Existenzgründer, die beispielsweise in ihrem bisherigen Berufsfeld keine Chance für eine Unternehmensgründung suchen und gleichzeitig von den Erfahrungen eines ausgearbeiteten Konzeptes profitieren möchten.

Wie sieht dies in der Praxis aus:
Der Gründer (= Franchise-Nehmer) erwirbt vom Franchise-Geber eine Lizenz für dessen Geschäftsmodell und setzt dieses Modell an einem bestimmten Standort um. In der Regel laufen die Verträge zwischen fünf bis zehn Jahren.
Der Franchise-Nehmer ist dabei rechtlich selbstständig und zahlt dem Franchise-Geber eine Lizenzgebühr für die Nutzung seines Geschäftsmodells.

Tipp: Auch für Gründer von Franchiseunternehmen gibt es Finanzierungsdarlehen beispielsweise der KfW.

Vor- und Nachteile des Franchisings

Franchising bietet unterschiedlichste Potenziale und Risiken für den Franchise-Nehmer (Gründer).
Als Existenzgründer sollte Sie sich dessen bewusst sein und vor einer Entscheidung genau prüfen, ob für Sie die Gründung im Rahmen eines Franchise-Systems zweckmäßig ist oder nicht.

Mögliche Vorteile für den Gründer (Franchise-Nehmer)

Betreuung

Ein Vorteil der Franchise-Gründung liegt in der Unterstützung durch den Franchise-Geber. Dies kann insbesondere Gründern ohne Branchenerfahrung die Gründung erleichtern, denn der Franchise-Nehmer wird im besten Fall schon vor der Gründung durch den Franchise-Geber eingearbeitet.

Wie wird dies umgesetzt?

Die Betreuung des Franchise-Nehmers durch den Franchise-Geber kann in unterschiedlichster Form erfolgen.
Z. B. können dies Schulungen sein, Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen, Übernahme des Marketings durch den Franchise-Geber und die Unterstützung bei der Businessplanerstellung.

Gebietsschutz

In der Regel wird dem Franchise-Nehmer vertraglich garantiert, dass der Franchise-Geber in seiner näheren Umgebung keine weitere Franchise-Lizenz vergeben wird. Dies schützt nicht generell vor Konkurrenz, jedoch zumindest vor hauseigener Konkurrenz.

Bekanntheit der Marke

In der Regel ist die Marke bzw. der Name des Franchise-Gebers, unter der der Gründer agiert, schon am Markt platziert und einem breiten Publikum bekannt. Existenzgründer, die im Rahmen eines Franchise-Systems gründen, müssen ihr Unternehmen bzw. Angebot also nicht erst mühsam am Markt bekannt machen.

Networking

Ein weiterer Vorteil des Franchisings ist die Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Gedankenaustausch mit anderen Franchise-Nehmern des Franchise-Systems über aktuelle Trends und Entwicklungen.

Synergie- und Skalen-Effekte

Zum Teil können deutlich Kostenvorteile generiert werden durch die zentrale Abwicklung bestimmter unternehmerischer Aufgaben (z. B. beim Marketing, Einkauf) im Franchise-Verbund.

Konzeptentwicklung

Der Gründer kann sich auf sein Kerngeschäft bzw. den Kunden konzentrieren, da ihm die Weiterentwicklung des Franchise-Konzeptes in der Regel durch den Franchise-Geber abgenommen wird.

Alternative: Franchising als Nachfolgeregelung

Häufig werden Franchiseunternehmen im Rahmen einer Nachfolgeregelung zum Kauf angeboten. Dies hat den Vorteil, dass Standort und Kunden sich in der Vergangenheit bereits bewährt haben. Näheres zum Thema Unternehmenskauf finden Sie unter Finanzierung Unternehmenskauf/Unternehmensnachfolge.


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Mögliche Nachteile für den Gründer (Franchise-Nehmer)

Einstiegskosten und laufende Gebühren

Franchise-Nehmer müssen für die Lizenzen z.T. erhebliche Beträge an den Franchise-Geber zahlen. Neben einer einmaligen Eintrittsgebühr werden üblicherweise auch spürbare laufende Gebühren fällig. Im Falle eines Abnahmezwangs im Bereich Einkauf können höhere als die marktüblichen Kosten anfallen, so dass hier versteckte Franchisegebühren zu einer spürbaren Belastung des Franchisenehmers führen können.

Vorgaben durch den Franchise-Geber

Die unternehmerische Freiheit eines Franchise-Nehmers wird eingeschränkt, da er in der Regel verpflichtet ist, sich an bestimmte Vorgaben des Franchise-Gebers (z. B. im Marketing, Einkauf) zu halten.

Image-Abhängigkeit

Von den Kunden werden Franchise-Nehmer nicht als selbstständige Unternehmen betrachtet, sondern als Niederlassung einer Unternehmensgruppe. Gerät das Image der Unternehmensgruppe ins Wanken, z. B. durch schlechte Schlagzeilen eines Mitglieds des Franchise-Systems, so hat dies Auswirkungen auf alle Franchise-Nehmer.

Einschätzung/Bewertung eines Franchise-Systems

Es ist häufig für den angehenden Existenzgründer nicht möglich, ein Franchise-System richtig einzuschätzen. Der Franchise-Geber ist mit seiner Marke in der Regel schon einige Jahre am Markt und weiß das Franchise-System genau einzuschätzen, dem potentiellen Franchise-Nehmer fällt es erheblich schwerer, seine speziellen Marktchancen mit diesem System zu bewerten. Abhilfe kann hier die Befragung anderer Franchise-Nehmer des favorisierten Systems geben. Dies sollten jedoch keine Vorzeige- oder Pilotreferenzen sein.

Abnahmezwang

Häufig wird Franchise-Nehmern die Abnahme bestimmter Waren sowie Warenkontingente vorgeschrieben. Leider häufig zu ungunsten des Nehmers, da zu teuer. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Beendigung des Franchising

Wird das Franchise-Verhältnis beendet, darf der ehemalige Franchise-Nehmer den Namen und das Logo des Franchise-Systems nicht mehr verwenden. Er muss dann unter neuem Namen mühsam eine eigene Unternehmensidentität aufbauen, falls er weiterhin selbständig tätig sein möchte.


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