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Selbständig machen als Handwerker – gründen Sie Ihr eigenes Handwerksunternehmen

Die meisten Existenzgründer im Handwerk versuchen zunächst ihre Idee zu verwirklichen und vernachlässigen dabei die dringend benötigte Grundfinanzierung mit einem Kredit der KfW Bank für ihre Selbstständigkeit. Mit der Meistergründungsprämie, dem KfW Startgeld und dem Gründungszuschuss gibt es wertvolle Unterstützung für angehende Selbstständige im Handwerk. Wichtig ist, rechtzeitig Fördermittelanträge bei den zuständigen Stellen zu stellen, um die Zuschüsse zu sichern. Dies gilt insbesondere für die Meistergründungsprämie, aber auch den Gründungszuschuss.
Tipp: Treten Sie drei bis sechs Monate vor Gründung (Haupterwerb) mit uns in Kontakt.

KFW GRÜNDERKREDIT STARTGELD

Wer kann alles einen Existenzgründerkredit bei der KfW Bank beantragen?

Einen Gründerkredit KfW Startgeld können Selbstständige im Handwerk bis zu 100.000 Euro beantragen. Für die durchschnittliche Existenzgründung im Handwerk ist das ausreichend.

Wo muss der Gründerkredit der KfW Bank beantragt werden?

Hier gilt das so genannte Hausbankprinzip. D.h. in der Regel eine Geschäftsbank vor Ort, Sparkasse oder Volksbank, prüft Ihren Businessplan und leitet diesen an die KfW weiter.

Welche Unterlagen müssen vorliegen?

  • aussagefähiger Businessplan
  • letzte Steuererklärungen
  • Selbstauskunft

MEISTERGRÜNDUNGSPRÄMIE

Im November 2015 wurden die Richtlinien für die Meistergründungsprämie neu festgelgt und veröffentlicht. Ab dem 02. Januar 2016 sind zwei Neuerungen bei der Antragsstellung der Meistergründungsprämie zu beachten:

  • Die Selbstständigkeit darf grundsätzlich nicht vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen worden sein (Anmerkung: Gemeint ist damit i.d.R. der Zeitpunkt der hauptberuflichen Selbstständigkeit). Soll(te) zwischen Antragstellung und Bewilligung die Selbstständigkeit bereits begonnen werden, so kann die Förderstelle auf Antrag und nach Vorliegen eines prüffähigen Antrages die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilen.
  • Erst nach der Bewilligung bzw. nach der Genehmigung eines vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginns getätigte Ausgaben des Gründers können als förderfähige Ausgaben akzeptiert werden. Diese müssen die Mindestsumme von 15.000 Euro betragen.

Was ist die Meistergründungsprämie eigentlich?

Die Meistergründungsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von 7.500 Euro und erleichtert so die Finanzierung einer Selbstständigkeit bei Handwerksunternehmen mit Meisterbrief.

Wie können wir Ihnen helfen?

Die Meistergründungsprämie wird auf Grundlage eines aussagefähigen Businessplans beantragt. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und kennen die Kriterien zur Erlangung der Prämie. Übrigens: die Meistergründungsprämie gilt auch bei der Finanzierung Unternehmenskauf/Unternehmensnachfolge.

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GRÜNDUNGSZUSCHUSS

Wenn Sie sich als Handwerker selbstständig machen und wie viele aus dem Angestelltenverhältnis kommen, ist der Gründungszuschuss als nicht rückzahlbare Förderung für die ersten sechs Monate in jedem Fall zu beantragen. Die Beantragung ist auch möglich, wenn Sie ein Handwerksunternehmen kaufen, beispielsweise im Rahmen einer Nachfolgeregelung.

Der Gründungszuschuss ist seit Ende 2013 eine Kann-Förderung. Lassen Sie sich hiervon nicht entmutigen und stellen Sie einen Antrag. Wir geben Tipps für einen richtigen Umgang mit der Agentur für Arbeit.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss wird auf Grundlage des tatsächlichen (oder, wenn Sie nahtlos aus dem Angestelltenverhältnis gründen) eines zu ermittelnden Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 zuzgl. einer Pauschale von 300 Euro für sechs Monate ausgezahlt. Bei 1.000 Euro ALG 1 werden 1.300 Euro Gründungszuschuss für sechs Monate ausgezahlt. Die sogenannte Aufbauförderung ist anschließend in Höhe von 2.700 Euro möglich

Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (kein ALG II) von mindestens 150 Tagen bestehen.

Interesse an Fördermitteln im Rahmen Ihrer geplanten Selbstständigkeit im Handwerk?

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