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In Düsseldorf Businessplan erstellen lassen für Existenzgründer
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Andreas Idelmann

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Selbstständig mit dem Gründungszuschuss

Mit dem Gründungszuschuss werden Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt unterstützt, die sich selbstständig machen möchten.
Der Gründungszuschuss ermöglicht für sechs Monate einen Zuschuss von ALG 1 + 300 € pro Monat. Für weitere 9 Monate kann der Gründungszuschuss im Rahmen einer Aufbauförderung zusätzliche 300 € betragen.

Auch wenn der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung darstellt, sollte er in jedem Fall rechtzeitig beantragt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Tipps und Tricks zum Gründungszuschuss

Bis zu 18.280 Euro Gründungszuschuss. Die untenstehenden Informationen sind ein Auszug aus dem Buch von Andreas M. Idelmann: Tipps und Tricks zum Gründungszuschuss.




Inhaltsverzeichnis


  1. Zielgruppe
  2. Voraussetzungen
  3. Schritte zur Förderung
  4. Modelle, Beantragung
  5. Vorbereitung ist alles
  6. Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag
  7. Gewerbe/freie Berufe
  8. GmbH, Teamgründung, Nachfolge
  9. Nebenberufliche Selbstständigkeit
  10. Scheinselbstständigkeit
  11. Businessplan
  12. Finanzierung
  13. Fachkundige Stellungnahme
  14. Abgabe des Antrags
  15. Ablehnungsgründe
  16. Verlängerung einplanen

1. Gründungszuschuss: Für wen?

Der Gründungzuschuss dient als finanzielle Unterstützung für diejenigen, die sich aus einem Angestelltenverhältnis oder einer Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen.

Wichtig ist: Es handelt sich beim Gründungszuschuss um eine Versicherungsleistung und einen daraus resultierenden Rechtsanspruch, der aufgrund geleisteter Beiträge (mind. 12 Monate Einzahlungen innerhalb der letzten 24 Monate) geleistet wurden.

Es ist egal, ob das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung (es wird eine Sperrzeit verfügt) oder Fremdkündigung erfolgte, ebenso werden Abfindungen nicht in den Anspruch einbezogen, d.h. eigene Vermögenswerte spielen keinerlei Rolle.

  • Sie sind noch in einem befristeten/unbefristeten Arbeitsverhältnis und möchten direkt nach Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses in die Selbsständigkeit wechseln.
  • Sie erledigen alle Formalitäten während der letzten Arbeitswochen und fangen unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.
  • Selbst bei Eigenkündigung und anfallender Sperrzeit ist dies möglich, hiefür gibt es eine besondere Durchführungsanweisung.
  • Sie müssen jedoch bei beiden Ausgangssituationen einen Tag arbeitslos sein.
  • Sie sind bereits arbeitslos und verfügen noch über einen Restanspruch des ALG1 von 150 Tagen, oder Sie befinden sich in einer geförderten Weiterbildung oder Sie waren bereits schon einmal selbständig, diese ist jedoch schon mehr als 24 Monate her.
Gründungszuschuss wie hoch?
Übersicht zum Gründungzuschuss

2. Welche Gründung wird gefördert?

Gefördert werden gewerbliche und freiberufliche Gründungen, sofern Tragfähigkeit und ggf. Erlaubnisse vorliegen, aber auch Gründungen im Team, Gründungen in der Form einer Kapitalgesellschaft und die Übernahme von Unternehmen im Rahmen von Nachfolgeregelungen.

Angehende Handelsvertreter oder ähnlich eingebundene Personengruppen sind förderfähig, sofern eine Scheinselbstständigkeit nicht gegeben ist. Auch der Erwerb von Anteilen an Unternehmen wird gefördert. Gründungen im Ausland sind nicht förderfähig.

3. Elf Schritte zur Förderung

  1. Arbeitssuchend-Meldung, Anspruch sicherstellen (innerhalb von drei Tagen/telefonisch reicht)
  2. Nehmen Sie Kontakt mit dem Arbeitsamt Ihres Wohnorts auf Arbeitslosmeldung/ Abgabe der Arbeitsbescheinigung,
  3. Abholung (Stellen) des Antrages
  4. Abgabe der Arbeitsbescheinigung: Diese erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber und dient zur Ermittlung der Höhe des ALG 1
  5. Zeitpunkt der Selbstständigkeit klären, Rechtsform wählen. Zu klären: Sind spezielle Erlaubnisse notwendig (Kammerberufe, Erlaubnisse)
  6. Business Plan erstellen, bestehend aus: Textteil, Zahlenteil, Lebenslauf
  7. Gründerseminar besuchen
  8. Fachkundige Stelle aussuchen und Feedback-Gespräch führen
  9. Anmeldung Gewerbeschein, Anmeldung beim Finanzamt, Steuerformular ausfüllen
  10. Abgabe des Antrages und Anlagen
  11. Auswahl weiterer Fördermöglichkeiten, z.B. den KfW Gründerkredit Startgeld

4. Modelle der Gründung, Vorgehensweise zur Beantragung

  1. Sie wollen so früh wie möglich gründen, da Sie bereits Aufträge haben
  2. Sie wollen so spät wie möglich gründen, da Sie die Zeit, in der Sie arbeitslos sind, für Vorbereitungen und ggf. Finanzierungsgespräche nutzen möchten

Zwischen diesen beiden Modellen spielen sich die nachfolgend aufgeführten Szenarien ab. Da zwingend ein Tag Arbeitslosigkeit vorgeschrieben ist, mind. jedoch 90 Tage Restanspruch bestehen muss, haben Sie ein Zeitfenster von etwa neun Monaten. Falls Sie frühzeitig gründen wollen ist zu empfehlen, die Antragsunterlagen bereits während Ihres noch bestehenden Arbeitsverhältnisses zusammenzustellen und abzugeben. Dies bedeuted im dringendsten Fall auch, dass Sie bereits im persönlichen Gespräch zur Arbeitslosmeldung Ihrem zugeordneten Sachbearbeiter Ihre geplante Selbstständigkeit mitteilen, dies ist gängige Praxis.

Tipp: Da die Bearbeitung Ihres Antrages auf Gründungszuschuss ca. drei Wochen dauern kann, Ferienzeit und Feiertage dazu kommen können, empfehlen wir die Abgabe der vollständigen Unterlagen vier Wochen vor Ihrer Selbstständigkeit, so dass eine reibungslose Auszahlung stattfindet.

Beispiel:

  1. Sie wurden Ende September zum 31.12. des laufenden Jahres gekündigt, möchten am 03.01. des Folgejahres gründen, und haben keine Sperrzeit. Melden Sie sich innerhalb von 2 Tagen arbeitssuchend, vereinbaren einen Termin bei der Agentur für Arbeit, in diesem Teil teilen Sie mit, dass Sie sich selbstständig machen möchten, schildern kurz Ihre Idee und nehmen den Antrag auf Gründungszuschuss (Stellung des Antrages) mit. Erstellen Sie im Anschluss einen Business Plan und suchen Sie sich eine fachkundige Stelle zur Erteilung der fachkundigen Stellungnahmen. Melden Sie eine freiberufliche Tätigkeit zum 03.01. des Folgejahres an oder Ihre gewerbliche Tätigkeit zum gleichen Zeitraum (2. Januar ist Tag der Arbeitslosigkeit!). Reichen Sie alle Unterlagen im Anfang Dezember ein.
  2. Gleiches Szenario wie unter 1., jedoch haben Sie (unter Einhaltung der Kündigungsfristen), zum 30.12. selbst gekündigt, und möchten nun i n n e r h a l b der Sperrzeit gründen. Teilen Sie dies dem Sachbearbeiter mit, weisen Sie auf die existierende Durchführungsverordnung hin und verfahren ansonsten wie unter a.
  3. Sie haben gekündigt, möchten jedoch die Sperrzeit beispielsweise anderweitig (Training zur Vorbereitung etc.) nutzen und unmittelbar nach der Sperrzeit ab dem 02.04.gründen. Verfahren Sie wie unter 1. die Abgabe der Unterlagen sollte bis Anfang März erfolgen.
  4. Sie beziehen bereits Arbeitslosengeld I, möchten jedoch so spät es geht gründen, d.h. bis zur 150 Tages Frist. Gegebenfalls bewerben Sie sich noch zwischenzeitlich, haben jedoch auch eine konkrete Gründungsidee. Sie können, bereits während des Bezugs von ALG1, sich nebenberuflich gründen um unter realen Bedingungen den Markt zu testen. Wichtig ist, den Antrag auf Gründungszuschuss vor dem Ablauf der 150 Tage abzuholen (und damit zu stellen), die Abgabe des Antrags kann nach dem Gründungsdatum erfolgen.

Hinweis: Es ist problemlos möglich, die Abgabe der vollständigen Unterlagen nach Gründung nachzureichen. Manchmal fehlt auch noch der ein oder andere Beleg. Es gibt keine Zeitgrenze, teilweise liegen mehr als zwei Monate dazwischen. Die verspätete Abgabe verkürzt nicht den Gründungszuschuss.

5. Agentur für Arbeit – Gesprächsvorbereitung ist alles

Sprechen Sie direkt im ersten persönlichen Gespräch an, dass Sie sich selbstständig machen wollen, selbst wenn Sie einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben oder selbst gekündigt haben. Häufig besteht die Annahme, der Gründungszuschuss wird, bei einer ohnehin geplanten Selbstständigkeit, nicht gewährt. Das ist aus unserer Erfahrung gerade nicht der Fall. Im Gegenteil: Der Zeitpunkt einer möglichen Förderung wird, durch eine kurze Arbeitslosigkeit, eher geringer und damit günstiger ausfallen, als dies für den Fall gewährt würde, dass erst kurz vor Beginn der 150 Tages-Frist der Gründungszuschuss gewährt wird. Ein kurzer Bezug der Arbeitslosigkeit kann auch als Indiz für Ihre Entschlossenheit genommen werden, und dass Sie selbst von Ihrer Selbstständigkeit überzeugt sind. In der Regel treffen Sie also auf einen freundlichen und aufgeschlossenen Gesprächspartner, der nicht selten Verständnis für Ihre Situation entgegenbringt. Schildern Sie deshalb ruhig und sachbezogen, dass:

  • Der Schritt in die Selbstständigkeit gut überlegt und abgewägt wurde
  • Bereits Recherchen zum Markt und Wettbewerbern vorgenommen wurden, die ihre positiven Erwartungen grundsätzlich bestätigt haben
  • Dass Sie aus Ihrer bisherigen Tätigkeit auf ein funktionierendes Netzwerk und Kundenkontakte zurückgreifen können
  • Dass Sie aber in der Anfangszeit auch mit Rückschlägen und Verzögerungen rechnen, und gerade deshalb der Gründungszuschuss für Sie wichtig ist
  • Weisen Sie darauf hin, dass Sie alle zusätzlichen Unterlagen wie Business Plan und ggf. Erlaubnisse einholen werden

Was Sie nicht tun sollten:

  • Nennen Sie keine konkreten Auftraggeber, erwecken Sie nicht den Eindruck der Abhängigkeit von einem Auftraggeber, da so der Eindruck der Scheinselbstständigkeit erweckt wird
  • Übertreiben Sie nicht: Beispiele von schnell wachsenden Unternehmen gibt es und sind auch wünschenswert, überfordern Sie Ihren Gesprächspartner nicht. Sie müssen Ihn zudem auch nicht überzeugen: Die Beurteilung Ihrer Geschäftsidee und die Tragfähigkeit wird von der Agentur für Arbeit an sogenannte fachkundige Stellen ausgelagert. Der einzelne Berater der Agentur für Arbeit wäre dazu nicht in der Lage, er achtet deshalb vor allem auf die richtliniengetreue und formale Abwicklung des Antrages

Klären Sie dann die weiteren Schritte, legen Sie sich jedoch nicht früher als nötig auf ein konkretes Gründungsdatum fest, da dieses ggf. schon fest im EDV-System eingestellt wird und damit Verzögerungen schwieriger gestalten. Lassen Sie sich in jedem Fall den Antrag auf Gründungszuschuss inklusive fachkundiger Stellungnahme aushändigen.

6. Eigenkündigung / Aufhebungsvertrag

Falls Sie einen Aufhebungsvertrag für das bestehende Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen haben oder bereits selbst gekündigt haben, haben Sie in Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und damit Anspruch auf Gründungszuschuss, ggf. wird jedoch eine Sperrzeit verhängt. Die Sperrzeit ist das kleinere Übel, der Gründungszuschuss bleibt Ihnen in voller Höhe erhalten, wird nur zeitversetzt ausgezahlt (Gründung während der Sperrzeit: siehe unten) Dies gilt auch dann, wenn Sie ein Abfindung bekommen haben bzw. erhalten.

Relevant ist somit nicht eine mögliche Sperrzeit, sondern die Gewährung des Anspruchs auf ALG1.

Entscheidend für Sie ist die Einhaltung der formalen Schritte. Kurzfristige Arbeitssuchendmeldung, Arbeitslosmeldung und Einreichung der Unterlagen (Arbeitsbescheinigung(en)) bei der Agentur.

Tipp: Stellen Sie in jedem Fall den Antrag auf ALG, auch wenn Sie:

  • Selbst gekündigt haben
  • Eine Abfindung erwarten
  • Einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben

Lassen Sie sich von Überlegungen zur Sperrzeit nicht beeinflussen, da diese den Erhalt des Gründungszuschusses nicht beeinflussen. Für den Fall, daß ihr Sachbearbeiter nicht konstruktiv mit Ihren Rechten umgeht, erheben Sie schriftlichen Einspruch.

Es gibt für diesen Fall es eine Durchführungsanweisung, auf die Sie sich berufen können: "Nach dem Ablauf von Ruhenszeiträumen gem. §§ 142 bis 144 ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein Gründungszuschuss gem. § 58 Abs. 1 für die Dauer von neun Monaten zu leisten. Wird die selbständige Tätigkeit bereits während eines Ruhezeitraums gem. §§ 142 bis 144 aufgenommen, wird der Gründungszuschuss erst nach Ablauf dieses Zeitraums geleistet."

Beispiel: Sie haben selbst gekündigt (zum 31.12), haben eine Sperrzeit erhalten (bis 31.3. des Folgejahres), auf Sie warten kurzfristig Aufträge und Sie möchten (und müssen!) während der Sperrzeit gründen, damit Sie Rechnungen schreiben können und für den Versicherungsfall auch Anspruch auf Leistungen haben. Wie läuft die Beantragung und Abwicklung des Gründungszuschusses. Die Arbeitssuchendmeldung und die Arbeitssuchendmeldung ist fristgerecht gelaufen. Sie haben, noch vor dem 31.12., Ihre geplante Selbstständigkeit mit Ihrem Arbeitsberater besprochen, den Antrag auf Gründungszuschuss erhalten (damit gestellt!). Die entscheidende Reihenfolge, erst beantragen, dann stellen, ist somit eingehalten, der 3. Januar ist gegenüber der Agentur für Arbeit als Start für die Selbsständigkeit annonciert, der 2. Januar somit der Tag Ihrer Arbeitslosigkeit. Zum 3. Januar bringen Sie dann die Gewerbeanmeldung oder die freiberufliche Anmeldung bei. Business Plan fachkundige Stellungnahme und ggf. weitere Unterlagen liefern Sie während der Sperrzeit. Sie erhalten ab dem 1.4. des Folgejahres für 6 Monate den Gründungszuschuss. Gewährleistet ist so, dass Sie einen Tag tatsächlich arbeitslos sind. Hiermit wird zudem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld aktiviert (im o.g. geschilderten Fall für die Dauer von ca. 3 Monaten), der erst nach vier Jahren verjährt.

7. Anmeldung gewerbliche Unternehmen / freie Berufe

Der Gründungzuschuss kann sowohl für eine freiberufliche wie auch für eine gewerbliche Tätigkeit und Dienstleistung beantragt werden. Inwieweit Ihre Selbstständigkeit den freien Berufen oder einer gewerblichen Tätigkeit zuzuordnen ist, klären Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Finanzamt. Das zuständige Finanzamt ist dasjenige Ihres Wohnortes, falls Ihre Betriebsstätte in einem anderen Ort liegt, muss auch dort eine Anzeige stattfinden. Das Anmeldeprocedere ist nicht einheitlich, die Anmeldung kann und sollte auch in der Zukunft liegen, d.h. Sie können mehrere Wochen im voraus beantragen, das sollten Sie auch deshalb tun, um einen frühzeitige Abgabe des Antrags auf Gründungszuschuss (mind. 4 Wochen vor Start Ihrer Selbstständigkeit), um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Bei einer freiberuflichen Tätigkeit gehen Finanzämter dazu über, erst einen Fragebogen zur steuerlichen Anmeldung / Beantragung einer Steuernummer von Ihnen ausfüllen zu lassen. Mittlerweile wird abgefragt, inwieweit Gründungszuschuss beantragt wird, ein vorliegender Business Plan soll dann dem Antragsbogen beigelegt werden. Die Angaben sollten dementsprechend abgestimmt sein.

Schritte:

Rufen Sie deshalb bei Ihrem zuständigen Finanzamt an, ein persönlicher Besuch kann den Erhalt der Steuernummer erleichtern, für den Fall, daß Sie zuerst einen Steuerbogen ausfüllen müssen, füllen Sie diesen mit den Ausfüllhinweisen des nächsten Kapitels aus.

Gewerbeanmeldung:

Der Beginn eines Gewerbes ist bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Dies gilt für selbständige Gewerbetreibende/ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle (bei Neuerrichtung, bei Übernahme oder bei Verlegung von einem anderen Meldebereich nach Kiel). Der Eintritt in eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) ist ebenfalls anzumelden.

Wer ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Makler-, Baubetreuer-, Taxen- oder Gaststättengewerbe) oder ein Handwerk betreiben will, hat bei der Anzeige die entsprechende Erlaubnis nachzuweisen bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Einzelunternehmen: Personalausweis (mit aktueller Wohnanschrift - ersatzweise Meldebescheinigung) bei ausländischen Personen: Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung, Meldebescheinigung) - bei handelsregisterlich eingetragener Firma Handelsregister(HR)-Auszug.
  • GbR: Jede/r Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig - siehe Einzelunternehmen
  • OHG: Jede/r Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig - siehe Einzelunternehmen + HR-Auszug
  • KG: Jede/r persönlich haftende Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig - siehe Einzelunternehmen sowie HR-Auszug (Kommanditisten sind nur anzeigepflichtig, wenn sie Befugnis zur Geschäftsführung haben)
  • GmbH: Der/die Geschäftsführer/in ist anzeigepflichtig (ggf. weitere Geschäftsfelder mit allen Angaben auf einem Beiblatt aufführen u. unterschreiben lassen) -siehe Einzelunternehmen sowie HR-Auszug
  • GmbH & Co. KG: Jede/r persönlich haftende Gesellschafter/in ist anzeigepflichtig - siehe Einzelunternehmen sowie HR-Auszug; in der Regel ist eine GmbH persönlich haftend, in dem Fall auch den HR-Auszug der GmbH - siehe GmbH
  • GmbH in Gründung: Jeder Gründer muss sein Einverständnis erklären, dass die GmbH vor der HR-Eintragung gewerblich angemeldet wird (formlos) - ferner benötigen wir eine vollständige Kopie des notariellen Gründungsvertrages sowie alle Unterlagen der Gründer - siehe Einzelunternehmen. Für die juristische Person gilt die Gewerbeanmeldung erst dann, wenn uns der HR-Auszug vorgelegt wird.

8. GmbH Gründung – Teamgründung – Nachfolge

Gründungszuschuss und GmbH-Gründung schließen sich keinesfalls aus. Dies gilt ebenso für die Existenzgründung bei Kauf eines Unternehmens. Es gibt jedoch Besonderheiten.

Noch zu klären: Wann ist der Zeitpunkt der Gründung bei einer GmbH?

Gründungszuschuss ist auch bei GmbH-Gründungen möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie mit mehreren Gesellschaftern eine GmbH gründen, sofern Sie über unternehmerische Mitspracherechte verfügen, die im Gesellschaftervertrag geregelt werden. Ebenso gilt dies, wenn Sie als Neugesellschafter in eine GmbH kommen und Sie damit Selbstständig werden.

Falls Sie über eine GmbH nachdenken, diese aber nicht zwingend von Beginn an gründen müssen, wählen Sie erst einmal die Rechtsform Einzelunternehmen.

Sie sind geschäftsführender Gesellschafter und verfügen über mehr als 50,0 %

Was ist zu beachten: Sorgen Sie dafür, daß Ihr Gehalt in den ersten sechs Monaten parallel zum Bezug des Gründungszuschusses unterhalt Ihrer Lebenshaltungskosten liegen, bpsw. bei 1.500 Euro, falls Sie eine Gehaltsregelung haben. Danach können Sie das Gehalt beliebig hochsetzen.

Sie planen eine GmbH-Gründung mit mehreren Personen, Sie verfügen über weniger als 50 % der Gesellschafteranteile:

Was ist zu beachten: Wichtig ist, dies gilt für den Fall der zusätzlichen Geschäftsführertätigkeit, dass Ihr Gehalt während des Bezugs des Gründungszuschusses Ihre Lebenshaltungskosten nicht vollständig abdeckt.

Zudem ist zu klären, inwieweit Sie selbstständig sind, dies können Sie prüfen lassen.

Teamgründung im Rahmen der Gründung einer GbR:

Auch hier ist problemlos der Gründungszuschuss möglich. Auch hier sind Besonderheiten wie die Sperrminorität zu berücksichtigen.

Nachfolgeregelung / Unternehmenskauf:

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann nur gefördert werden, wenn die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies schließt eine Betriebsübernahme oder die Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit ein. Es ist somit ausdrücklich geregelt, daß Nachfolgeregelungen und Betriebsübernahmen zuschussfähig sind.

Wesentlich ist auch hier, einen Bedarf darzustellen. Dieser ergibt sich i.d.R. aus dem Vorhaben, d.h. Investitionen und Betriebsmittelaufwendungen in der Anfangszeit reduzieren den betrieblichen Erlös in der Anfangszeit und zeigen so einen Bedarf für den Gründungszuschuss.

9. Nebenberufliche Selbstständigkeit

Ist durch die vorherige Anmeldung einer nebenberuflichen Selbständigkeit der Anspruch auf Gründungszuschuss grundsätzlich verwirkt? Nein, ein Nebengewerbe lässt sich problemlos in ein Gewerbe mit hauptberuflichem Charakter umwandeln. Wenn das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers gekündigt wird, müssen Sie sich anschließend sofort arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Das Nebengewerbe muss nicht abgemeldet werden, darf aber während der Antragsstellung nur unter 15 Stunden in der Woche ausgeübt werden. Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld, kann die hauptberufliche Selbständigkeit durch den Gründungszuschuss gefördert werden.

Tipp: Im Einzelfall empfehlen wir, das bisherige Gewerbe anzumelden und zum Gründungszeitraum ein neues Gewerbe anzumelden. Dies kann unmittelbar geschehen. Damit ist ein eindeutiger Nachweis möglich. In der Regel reicht jedoch aus, den bestehenden Gewerbsschein beizubehalten mit dem Hinweis, dass ab dem Datum des Bezugs des Gründungszuschusses ein hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt.

Faktisch kann, wenn es darauf ankommt, eine nebenberufliche Tätigkeit auch aus der Tatsache abgeleitet werden, was tatsächlich verdient wurde. I.d.R. sind dies Beträge im vierstelligen Euro-Bereich, die als Haupterwerb nicht ausreichen würden.

Wie wird zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbständigkeit unterschieden? Es geht es hier (nur) um den zeitlichen Aspekt oder gibt es inhaltliche Unterscheidungen; ist eine Anerkennung der hauptberuflichen Selbständigkeit durch die Agentur abhängig vom (eingetragenen) umfang der Selbständigkeit oder nur von dem Zeitaufwand für die Tätigkeiten?

Hinweis: Mittlerweile wird bei Gewerbeanmeldungen nicht mehr zwischen neben- und hauptberuflicher Tätigkeit unterschieden. D.h. eine Ummeldung von neben zu hauptberuflicher Tätigkeit ist nicht möglich. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen. Freie Berufe haben diese Möglichkeit der Unterscheidung grundsätzlich nicht. Sie sind bereits arbeitslos und möchten sich vorab nebenberuflich selbstständig machen?

Einkommen aus Nebentätigkeiten können nach § 141 auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Beachten Sie, dass Sie nur arbeitslos sein können, wenn die ausgeübte Nebenbeschäftigung unter 15 Stunden pro Woche liegt. Wird eine Tätigkeit in einem Umfang von 15 Stunden oder mehr ausgeübt, führt dies zum Wegfall des Arbeitslosengeldes. Bei einer selbständigen Tätigkeit ermitteln Sie Ihr nebenberufliches Erwerbseinkommen durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, das abzüglich eines Freibetrages von 165 Euro dann auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet wird.

10. Scheinselbstständigkeit – ein rotes Tuch

In der Neufassung des SGB besagt § 7 Abs. 4 SGB IV, dass Personen, die Gründerzuschuss nach § 421l Absatz 1 SGB III beantragt haben, für die Dauer ihrer Förderung widerlegbar als Selbständige beurteilt werden.

In der Regel sind, aus unserer Praxis, in erster Linie bei Personengruppen anzutreffen, die klassischerweise in die Nähe der Scheinselbstständigkeit einzuordnen sind:

  • Handelsvertreter, darunter auch Finanzdienstleister, wenn Sie für einen Arbeitgeber arbeiten
  • Freie Berufe, wie Anwälte, Architekten, Tierärzte, insbesondere, wenn Sie (teilweise) in Räumlichkeiten des Auftraggebers tätig sind
  • Kurierfahrer, insbesondere ohne eigenes Fahrzeug

Bei der Rechtsform einer GmbH wird generell nicht von einer scheinselbstständigen Tätigkeit ausgegangen, dies gilt in gleichem Maße für eingetragene Handwerksbetriebe. Gerade bei der GmbH prüfen die Krankenkassen, inwieweit die oder der geschäftsführende Gesellschafter als selbstständig einzuordnen ist. Grundlage sind hierfür Arbeitsverträge und sonstige Verträge.

Im Einzelfall können Sie, um für sich selbst sicherzugehen, ob Sie entsprechend selbstständig sind, einen Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status (V 27) der deutschen Rentenversicherung Bund vornehmen lassen. Seit dem 01.01.2005 ist die Agentur für Arbeit leistungsrechtlich an die Entscheidung dieser Anfrage gebunden.

Tipp: Wesentlich ist die Kommunikation gegenüber der Agentur für Arbeit. Insbesondere wenn Sie zu den o.g. Berufsgruppen gehören, verweisen Sie auf mehrere Auftraggeber, auch wenn vorwiegend ein Auftraggeber in der Anfangszeit die Hauptrolle spielt. Denken Sie daran, daß auch eine Vereinbarung mit einem Auftraggeber i.d.R. schnell kündbar ist, so daß Sie grundsätzlich breiter aufgestellt sein müssen. Erwähnen Sie zudem ein Netzwerk an Kontakten und potenziellen Auftraggebern, ggf. auch Freelancerbörsen etc. auf die Sie zurückgreifen.

11. Businessplan und Gründungszuschuss

Die Erstellung des Business Plans ist der zeitintensivste Teil der Beantragung des Gründungszuschusses. Zudem fehlt die Übung: In der Regel schreiben Sie erstmalig an diesem Dokument, neben der Praxis fehlen Erfahrungswerte zu Umsatzplanung und spezifische Anforderungen der Agentur für Arbeit. Lesen Sie die nachfolgenden Hinweise und Tipps am Ende des Kapitels und fangen Sie ersteinmal an. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt der Meinung sind, beispielsweise aufgrund von Finanzierungsbedarfen, daß Sie nicht weiterkommen, wenden Sie sich am besten frühzeitig an einen Fachmann.

Organisatorisches:

Nehmen Sie Ihren Terminkalender und blocken Sie mehrere Zeitfenster, an denen Sie ungestört arbeiten können. Schreiben Sie ersteinmal, anhand der Fragen zu den einzelnen Kapiteln, einen ersten Wurf. Führen Sie eine offene Punkte Liste, die Sie zwischendurch klären. Zum Zahlenteil: Wählen Sie die retrograde Umsatzermittlung: Plan Sie erst einmal alle Kosten, gegebenfalls zzgl. Wareneinsatz und natürlich Ihrer Entnahmen. Daraus ergibt sich ein Mindestumsatz, die sog. Gewinnschwelle. Überlegen Sie ob Sie diese erreichen können, passen Sie ggf. Preise oder Absatzmenge an.

Ein Business Plan setzt sich zwingend aus drei Bestandteilen zusammen.

  • Textteil
  • Zahlenteil
  • Anlagen (Lebenslauf, Detailberechnungen etc.)

Keine privaten Ein- oder Ausgaben im Business Plan

Der Business Plan ist eine b e t r i e b l i c h e Planungsrechnung, d.h. nur die Erlös- und Kostenbestandteile, die dem Unternehmen zuzuordnen sind, finden Einklang: Dies bezieht sich auch auf den Gründungszuschuss, dieser ist ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten und fließt n i c h t in den Zahlenteil des Business Plans ein (er tut dies indirekt, da Ihre Entnahmen in der Anfangszeit durch den Bezug des Business Plans geringer ausfallen). Genauso wenig fließen Versicherungen aus dem privaten Bereich, wie Krankenversicherungen etc., als Ausgabe in die Planungsrechnungen ein (wohl aber betriebliche Versicherungen).

Planen Sie den Beginn der Selbstständigkeit zurückhaltend

Wesentlich ist, für die Bezugsdauer des Gründungszuschusses einen Bedarf darzustellen, d.h. in den ersten sechs Monaten (Grundförderung) sollten der Saldo aus Einnahmen/Ausgaben in der Höhe bemessen sein, dass Ihre Lebenshaltungskosten ohne den Gründungszuschuss nicht gedeckt werden könnten Eigenkapital ist nicht erforderlich für die Beantragung des Gründungszuschusses, dies bedeuted auch, dass vorhandenes Eigenkapital den Bedarf des Gründungszuschusses nicht negativ beeinflusst, da es dem Privatbereich zuzuordnen ist.

Preisgestaltung

Der Gründungszuschuss soll den unlauteren Wettbewerb nicht unterstützen, vermeiden Sie einen Stundensatz, der nur aufgrund des Bezugs von Gründungzuschuss möglich ist. Falls Sie also als Handwerker oder Dienstleister Stundensätze von 20 Euro anbieten, können Probleme mit der Agentur für Arbeit und der fachkundigen Stelle auftauchen. Planen Sie deshalb von vornherein mit adäquaten Preisen, auch wenn Sie sicherlich günstigere Kennenlernkonditionen für Ihren Markteintritt anbieten können.

Einnahmen von Anfang an:

Das Beispiel aus unserer Praxis funktioniert so nicht: Ein Softwareentwickler wollte während des Zeitraums des Gründungszuschusses eine Software programmieren und Marketing aufbauen, ohne Einnahmen in den ersten neun Monaten. Von dieser Darstellung raten wir ab, planen Sie von Beginn an Umsätze ein.

Steuern

Steuern werden nur berücksichtigt, wenn Sie betrieblich veranlasst sind, d.h. nur Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer, bei Einzelunternehmen keine Einkommensteuer. Zu berücksichtigen ist, allerdings nur in der Liquiditätsplanung, die Umsatzsteuer sowie die Verrechnung dieser mit der Vorsteuer. Ansonsten wird im Business Plan nur mit NETTOwerten gerechnet (Ausnahme Liquiditätsplanung).

Unrealistische Planung:

Auch wenn es schön ist, dass Sie ein erfolgreiches Unternehmen gründen. Umsätze im Millionenbereich in den ersten Jahren, ohne Fremdkapital, sind zwar wünschenswert, aber für diese Zwecke nicht geeignet. Bleiben Sie realistisch, wenn es besser läuft als erwartet, freuen Sie sich.

12. Finanzierung mit dem KfW Gründerkredit Startgeld

Wie sieht die Vorgehensweise aus, wenn ich ein Bankdarlehen benötige: Kann die Agentur für Arbeit die genehmigte Finanzierung zur Vorraussetzung für den Bezug des Gründungszuschusses machen? Was passiert, wenn die Bankfinanzierung länger dauert als erwartet und der Geschäftsbeginn bereits läuft.

Aus der Beratungspraxis muss man zwei Dinge unterscheiden: Falls, wie im Einzelhandel und der Gastronomie, aber auch beim Kauf eines Unternehmens möglich, ohne Finanzierung das Vorhaben nicht durchzusetzen ist, kann es zweckmässig sein, die Beantragung von Gründungszuschuss und Bankkredit voneinander zu trennen. Es kommt nämlich noch ein weiterer Punkt hinzu: Für die Finanzierung/ für Ihre Bank ist der Bezug von Gründungszuschuss häufig nicht unwesentlicher Bestandteil, da bis zu 18.000 Euro weniger Entnahmen vorgenommen werden müssen, deshalb folgende Empfehlung. Trennen Sie beide Beantragungen, falls Sie Kapital benötigen stellen Sie dies im Business Plan für den Gründungszuschuss als Privatdarlehen oder Eigenkapital, Lieferantenkredit etc. dar, und lassen Sie sich den Gründungszuschuss bewilligen. Führen Sie parallel dazu die notwendigen Bankgespräche. So können Sie gegenüber der Bank den Gründungszuschuss frühzeitig darstellen.

Für den Fall, daß Sie beispielsweise als Dienstleister eine Fremdfinanzierung in Anspruch nehmen möchten, diese aber nicht zwingend für das Unternehmen erforderlich ist, sondern eher wünschenswert, ist die o.g. getrennte Vorgehensweise nicht notwendig.

Generell gilt: Eine Finanzierung, die zwingend notwendig ist, sollte bereits stehen, wenn Sie sich selbstständig machen. D.h. diese sollte schon bewilligt worden sein, bevor der Gründungszuschuss beantragt wird. Das ist die ideale Vorgehensweise.

Für nähere Informationen zum KfW Gründerkredit Startgeld hier klicken

13. Fachkundige Stellungnahme

Ihr Business Plan ist fertig, nun können Sie den nächsten Schritt angehen, die sog. Fachkundige Stellungnahme. Für die Beantragung des Gründungszuschusses ist das Testat einer fachkundigen Stelle erforderlich. Die Agentur für Arbeit lagert hiermit die wirtschaftliche Beurteilung auf Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee an sog. Fachkundige Stellen aus.

Fachkundige Stellen sind:

  • Kammern
  • Wirtschaftsförderungen, Banken
  • Berater (Unternehmensberater, Steuerberater etc.)

Sie haben die freie Auswahl und es ist auch Ihre Aufgabe, diese fachkundige Stelle zu suchen, gegebenenfalls anfallende Kosten sind von Ihnen zu tragen. Hinweis: nicht jeder Berufszweig ist ein Kammerberuf. Dies gilt insbesondere bei nicht kammergebundenen freien Berufen, wie Designer, Journalisten, IT-Berater. Diese sind beispielsweise bei den Industrie- und Handelskammer nicht aufgehoben.

Was benötigt die fachkundige Stelle von Ihnen?

Zum einen Ihren Business Plan, zum anderen das Formular ´fachkundige Stellungnahme´, dass Sie von der Agentur für Arbeit erhalten (haben).

Was kostet eine fachkundige Stellungnahme?

In der Regel sind diese bei Kammern kostenfrei (es gibt jedoch Ausnahmen), da Sie als zukünftiges Kammermitglied Beiträge leisten. Nicht enthalten ist ein Feedback zu Ihrem Vorhaben. Bei freien Beratern kosten diese zwischen 50 und 200 Euro, hierin enthalten ist ein Feedbackgespräch sowie generelle Tipps zu Ihrem Vorhaben, die Bearbeitungszeit ist zudem deutlich schneller.

Wie funktioniert eine fachkundige Stellungnahme, mit wieviel Zeit müssen Sie rechnen?

Rechnen Sie bei der Übernahme durch Kammern mit ca. 2 - 4 Wochen, je nach Arbeitsanfall und Urlaubszeiten etc. Bei freien Beratern geht der gleiche Vorgang, sofern keine größeren Anpassungen des Business Plans vorliegen, innerhalb einer Woche oder auch schneller.

Tipp: Nutzen Sie die fachkundige Stellungnahme als Feedbackgespräch bezüglich Ihres Vorhabens. Dies betrifft sowohl Ihren Business Plan als auch weitere Fördermittel, die für Sie infrage kommen können. Gerade vor Ihrer Selbstständigkeit können diese Tipps für Sie wertvoll sein, manchmal sind es auch nur einzelne Hinweise, die sich mehr als bezahlt machen. Wählen Sie deshalb eine fachkundige Stelle aus, die vielfältige Erfahrungen mit Gründer hat und scheuen Sie sich nicht, für diese Leistung auch zu bezahlen.

14. Abgabe des Antrags auf Gründungszuschuss

Die Abgabe des Antrags sollte alle Unterlagen in vollständiger Form erhalten

  • Fachkundige Stellungnahme
  • Antrag Gründungszuschuss
  • Business Plan
  • Gewerbeanmeldung/ steuerliche Anmeldung
  • Ggf. Konzession etc.

Geben Sie im Idealfall alle unterlagen vier Wochen vor Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit ab, so dass ausreichend Zeit für die Bearbeitung bleibt, Sie im ersten Monat der Selbstständigkeit lückenlos den Gründungszuschuss ausgezahlt bekommen.

Aus unserer Praxis heraus ist eine spätere Abgabe durchaus möglich, entscheidend ist ja letztendlich die vorherige Abholung des Antrags und Beginn der Selbstständigkeit vor Ende der 150 Tagesfrist. Unproblematisch ist die Abgabe der vollständigen Unterlagen innerhalb von drei bis vier Wochen nach Beginn der Selbstständigkeit. Im Einzelfall haben wir auch schon Zeiträume von 10 Wochen erlebt. Dies ist natürlich keine Empfehlung, wichtig ist nur zu wissen, das die nachträgliche Abgabe kein K.O.-Kriterium ist, der Gründungszuschuss wird dann nachträglich in einer Summe ausgezahlt, der neunmonatige Zeitraum wird nicht verkürzt; die fehlende Liquidität muss zwischenzeitlich persönlich kompensiert werden.

Es kann im Einzelfall vorkommen, daß die Antragsunterlagen fehlerhaft sind und ein Gründungszuschuss nicht bewilligt wird, oder sonstige formale Gründe vorliegen. Auch dies ist ein Grund, die Unterlagen vor dem Beginn der Selbstständigkeit einzureichen. Solange die 150 Tagesfrist nicht unterschritten wird, ist diese Situation lösbar.

15. Antrag auf Gründungszuschuss wird abgelehnt

Beispiele aus unserer Praxis:

  • Scheinselbstständigkeit: In Ihrem Business Plan gibt es Hinweise, daß Sie nicht selbstständig arbeiten.
  • Sie haben bereits gegründet und erst später erfahren, daß es den Gründungszuschuss gibt
  • Der Gründungszuschuss wird bewilligt, jedoch nicht in voller Höhe, beispielsweise bei GmbH Gründungen

Tipps:

  • Scheinselbstständigkeit: Suchen Sie Ihren Berater auf, korrigieren Sie die Angabe im Business Plan
  • Bereits gegründet, die 150 Tagesfrist noch nicht verstrichen: Suchen Sie Ihren Berater auf, holen Sie den Antrag ab und versuchen Sie, dies persönlich zu regeln. Falls nötig, melden Sie Ihre selbstständige Tätigkeit ab, melden sich wieder arbeitslos, und beantragen neu. Teilen Sie dem Berater mit, daß Sie diese Option in Betracht ziehen.
  • Falls die 150 Tagesfrist verstrichen ist, sind die Möglichkeiten gering.
    Geringerer Gründungszuschuss, gekürzter Bezugszeitraum: Legen Sie formlos schriftlich Widerspruch ein, häufig führt dies kurzfristig zum Erfolg

16. Verlängerung frühzeitig einplanen (Aufbauförderung)

Findet während des Bezugs des Gründungszuschusses eine Kontrolle statt? Nein, ein einmal bewilligter Gründungszuschuss wird seitens der Agentur für Arbeit oder anderer Behörden nicht kontrolliert. Dennoch sind Sie verpflichtet, Änderungen, beispielsweise die Aufgabe Ihrer Selbstständigkeit aufgrund eines Jobangebotes oder Ähnliches, unmittelbar mitzuteilen.

Auch wenn Sie nach sechs Monaten zurück in die Arbeitslosigkeit wechseln, wird damit in der Regel die Auflage verbunden sein, das Gewerbe auf eine nebenberufliche Selbstständigkeit umzumelden.

Verlängerung des Gründungszuschusses für die Aufbauförderung:

Die Verlängerung (neun Monate x 300,- Euro) ist eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit. Einfluss hat auch das konjunkturelle Umfeld, je mehr Anträge gestellt werden, umso eher ist seitens der Agentur für Arbeit die Bereitschaft, auch hierauf einzugehen. Schließlich ist eine Aufbauförderung günstiger als eine Rückkehr in die Arbeitslosigkeit. Die Chancen auf eine Verlängerung sind jedoch sehr hoch, wenn die Antragstellung richtig erfolgt.

Wir empfehlen, bereits nach fünf Monaten den Antrag auf Fortführung des Gründungszuschusses zu beantragen (abzuholen), und die entsprechenden Unterlagen beizubringen:

Als Unterlagen sind in Form eines schriftlichen Berichtes beizubringen:

  • zwei Seiten über den Verlauf der bisherigen Geschäftstätigkeit
  • Vorausschau über die erwarteten Umsätze
  • Beschreiben der Aktivitäten, um Aufträge zu erhalten, ergänzt um Angebote und Auftragseingänge

Lassen Sie sich diesen schriftlichen Bericht von Ihrem Berater gegenzeichnen. Besser noch: Vereinbaren Sie von vornherein, bpsw. Bei der fachkundigen Stellungnahme, dass Sie eine Ergänzung auf Basis Ihres Business Plans wünschen. Ihre Berater sind bereits im Bilde, so dass in der Regel mit geringem Aufwand ein professioneller Bericht erstellt werden kann.


Unsere Unterstützung bei der Beantragung:


  • Prüfung der Vorrausetzungen für den Gründungzuschuss
  • Businessplancheck und Überarbeitung/Erstellung des Businessplan
  • Fachkundige Stellungnahme
  • Verlängerung des Gründungszuschusses



Dipl.-Betriebswirt Andreas M. Idelmann



PREMIUMBERATER

Ansprechpartner Businessplan in Düsseldorf

Andreas Idelmann ist seit 20 Jahren in der Beratung und Finanzierung von Existenzgründern und jungen Unternehmern tätig und Dozent für die Existenzgründung mit dem Gründungszuschuss. Er ist Experte zum Thema Gründungszuschuss und Autor des Ratgebers „Tipps und Tricks zum Gründungzuschuss und Einstiegsgeld“.



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