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avgs Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Nr. 1
Ansprechpartner für Existenzgründer in Köln

Ihr Berater
Diplom-Betriebswirt
Andreas Idelmann

imc Unternehmensberatung - seit 1996
Düsseldorf | Köln | Bochum

AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Gründer und Selbstständige

AVGS: kostenlose Beratung für arbeitslose Gründer

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit können Sie zertifizierte Coaches in Anspruch nehmen, um Ihnen bei der Erstellung eines Businiessplans und/oder eines Finanzierungskonzepts zu helfen, um Ihren Traum vom eigenen Unternehmen zu verwirklichen. Finden Sie heraus, wer tatsächlich für einen AVGS berechtigt ist, für welche Aktivitäten die Gutscheine gültig sind und wie Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen können.


Was ist AVGS und was wird unterstützt?

Der AVGS, auch bekannt als Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, bietet Arbeitslosen die Möglichkeit, kostenlos Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ergreifen, wie beispielsweise Umschulungen oder Weiterbildungen. Es existieren unterschiedliche Arten von AVGS. Der AVGS MAT ist für Personen geeignet, die ihre Arbeitslosigkeit beseitigen möchten und Maßnahmen bei einem Träger zur beruflichen Integration durchführen möchten. Für Gründer ist es möglich, mit dem AVGS kostenlos Beratungsangebote zu nutzen, die das Wissen über die Gründung einer Existenz zu erweitern oder aufzubauen. Im Coaching, das durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert wird, sind beispielsweise:

  • Aufklärung über Formalien und Rahmenbedingungen einer Gründung
  • Aufbau eines langfristigen Geschäftsmodells
  • Erstellung eines Businessplans und Finanzplans,
  • fachkundige Beratung,
  • Recherche für zusätzliche Finanzierung oder Zuschüsse,
  • Erarbeitung einer Marketingstrategie
  • Kenntnisse im Personalwesen oder Buchhaltung
  • Training von Softskills wie Zeitmanagement

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Tipp: auch Marketing und Social-Media-Konzepte können begleitet werden.

Die Gutscheine werden von der Arbeitsagentur ausgestellt und können bei zertifizierten Beratern oder Weiterbildungsträgern eingereicht werden. Gemeinsam mit Ihrem Berater bestimmen Sie die genauen Schulungsinhalte. Der AVGS verursacht keine Kosten für den Gründer. Die Kosten für Beratungsleistungen im Rahmen der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine werden von der Arbeitsagentur vollständig übernommen. Zusätzlich zum AVGS können auch Zuschüsse für Fahrtkosten oder Kinderbetreuung gewährt werden.


Wer hat die Chance auf AVGS?

Wenn Sie ALG I länger als sechs Wochen beziehen, haben Sie einen Anspruch auf einen AVGS. Es liegt im Ermessen des Jobcenters, den AVGS zu vergeben, beispielsweise für:

  • ALG-I-Empfänger
  • ALG II-Empfänger (Hartz IV)
  • Arbeitssuchende
  • Berufsrückkehrer
  • Hochschulabsolventen
  • Personen kurz vor Ende einer Befristung oder Kündigung
  • arbeitslos gemeldete Gründer

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Personen, die ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben und aus persönlichen Gründen eine Veränderung suchen, sind nicht berechtigt für einen AVGS. Es ist grundsätzlich erforderlich, dass sie eine Gründungsidee und die Motivation für die Gründung eines Unternehmens besitzen. Anschließend besteht die Möglichkeit, einen Gutschein für die Aktivierung und Vermittlung zu erhalten.


AVGS beantragen - so geht's

Wenden Sie sich an Ihren Betreuer bei der Agentur für Arbeit, wenn Sie einen AVGS beantragen möchten. Er kann Sie detailliert über die Bedingungen und Optionen informieren. Falls Sie bereits alle Angaben haben, besteht die Möglichkeit, den AVGS schriftlich zu beantragen. Sie erwähnen darin, dass der Antrag formlos erfolgen kann.

Sie benötigen folgende Angaben:

  • Ihre Arbeitslosennummer und seit wann Sie arbeitslos gemeldet sind,
  • dass Sie Interesse an einem Gründercoaching zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit haben
  • und daher AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III - MAT beantragen.

Falls der AVGS-Antrag schriftlich genehmigt wurde, ist es wichtig, die Beratungsmöglichkeiten umgehend zu nutzen. Der Gutschein kann nicht während der Arbeitslosigkeit beantragt und erst während der Selbstständigkeit eingelöst werden.

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  1. Erstgespräch führen (Berater Agentur für Arbeit und nach AVGS fragen)
  2. Bei positiver Antwort Kontakt mit uns aufnehmen
  3. Wir senden Ihnen ein persönliches Empfehlungsschreiben für die Agentur für Arbeit
  4. Beantragung des AVGS bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter parallel durch uns
  5. Bewilligung der Maßnahme
  6. Start des Coachings, direkt nach Erhalt des AVGS (ggfs auch kurzfristiger)

 

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AVGS im Überblick & weitere Fördermöglichkeiten

Durch die Nutzung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS), den Arbeitslose einfach beim Arbeitsamt beantragen können, werden die Beratungskosten für Existenzgründer vollständig übernommen. Coaching kann von der Aufklärung über die Formalien und Rahmenbedingungen einer Gründung über die Erstellung eines Business- und Finanzplans bis hin zu Themen wie Büroorganisation oder Zeitmanagement reichen.

BusinessplanEs ist möglich für ALG I-Empfänger, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf einen AVGS haben. Es liegt in der Entscheidung des zuständigen Amtes, ob ALG II-Empfänger, Hochschulabsolventen oder Erwerbsaufstocker gehören oder nicht. Es ist nicht erforderlich, den Antrag vor Ort oder schriftlich zu stellen. Nach der Genehmigung des AVGS haben Sie die Möglichkeit, einen Berater zu wählen und die Coaching-Kurse zu nutzen. Die Abrechnung wird zwischen dem Berater und dem Arbeitsamt durchgeführt.

Neben dem AVGS existieren auch zusätzliche Programme zur Förderung von Gründern, die aus der Arbeitslosigkeit kommen. Es ist möglich, sich hier über den Gründungszuschuss des Arbeitsamts zu informieren. Es ist möglich, für sechs Monate einen Zuschuss von ALG I in Höhe von 300 € pro Monat zu erhalten. Es besteht die Möglichkeit, dass der Gründungszuschuss für weitere 9 Monate 300 € beträgt. Untenstehend finden Sie zusätzliche finanzielle Unterstützungen für Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit kommen und ALG I und ALG II erhalten.


 

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Fragen und Antworten zum Aktivierungsgutschein (FAQs)

WAS IST EIN AKTIVIERUNGSGUTSCHEIN?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, auch bekannt als AVGS oder Aktivierungsgutschein, ist eine Garantie für Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Es ist möglich, ihn für verschiedene Bildungsmaßnahmen wie Existenzgründercoaching oder Bewerbertraining zu verwenden.


WAS KANN MIT DEM AKTIERUNGSGUTSCHEIN GEFÖRDERT WERDEN?

Eine Beratungsleistung in Form eines Coachings, auch als "Maßnahme" bezeichnet, wird durch einen Aktivierungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert. Das Ziel besteht darin, Personen zu helfen, die in der Lage sind, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren oder eine unabhängige Beschäftigung zu beginnen.


WELCHE INHALTE KÖNNEN MIT DEM AKITIVIERUNGSGUTSCHEIN GEFÖRDERT WERDEN?

Ein Aktivierungsgutschein kann verschiedene Beratungsthemen unterstützen. Als wichtige Schwerpunkte für Gründer und Selbständige sind Businessplan/Finanzkonzept für Fördermittel und Marketingaktivitäten wie Social-Media.


WIE ERHÄLT MAN EINEN AKTIVIERUNGSGUTSCHEIN?

Es wird empfohlen, einen einfachen Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein entweder per Post oder per E-Mail an die entsprechende Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu stellen. Einige Bildungseinrichtungen bieten Vorlagen an. Mit unserem Generator ist es möglich, einen solchen Antrag online zu erstellen und ein druckbares PDF zu erhalten. Oftmals genügt jedoch bereits eine Besprechung mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter für den Antrag. Falls nicht, empfehlen wir einen schriftlichen Antrag.


WIE SIEHT EIN AKTIVIERUNGSGUTSCHEIN AUS?

Der Aktivierungsgutschein beinhaltet eine Zusicherung der Förderung, eine Bestätigung des Maßnahmenträgers und einige Anweisungen zu möglichen Einschränkungen in Bezug auf Dauer, Umfang und Region der Maßnahme.


WO KANN MAN EINEN AKTIVIERUNGSGUTSCHEIN EINLÖSEN?

Es ist ausschließlich für zugelassene Träger mit Maßnahmen gemäß § 45 Absatz 4 SGB III gestattet, einen Aktivierungsgutschein anzunehmen und korrekt einzulösen. Die Erfolgspfad GmbH ist ein Bildungsanbieter, der von der AZAV akkreditiert wurde und bundesweit individuelle Einzelcoachings anbietet. Es ist auch möglich, den Aktivierungsgutschein (AVGS) bei diesem Anbieter über das Internet einzulösen.


WAS KOSTET EIN AKTIVIERUNGSGUTSCHEIN?

Personen, die förderfähig sind, erhalten den Aktivierungsgutschein ohne zusätzliche Kosten. Dies bedeutet, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach dem Einlösen vollständig für die Beratungsleistung aufkommen.


WER HAT ANSPRUCH AUF EINEN AKTIVIERUNGSGUTSCHEIN?

Personen, die ALG I, ALG II oder Hart IV erhalten und arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind, sowie Personen, die durch eine Insolvenz des Arbeitgebers oder andere Gründe von Arbeitslosigkeit bedroht sind, haben die Möglichkeit, einen Aktivierungsgutschein zu beantragen. Es gibt generell keinen Anspruch auf einen AVGS für Maßnahmen gemäß §45 SGB III. Die zuständige Vermittlungsfachkraft entscheidet über die Ausstellung eines AVGS unter Berücksichtigung des Einzelfalls.

 

Wir helfen Ihnen bei Ihrem AVGS - vereinbaren Sie ein kostenfreies Gespräch!

avgs Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Nr. 6Wenn Sie Hilfe bei Ihrer Gründung aus der Arbeitslosigkeit benötigen, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Innerhalb von 48 Stunden wird sich ein erfahrener Berater aus unserem Netzwerk bei Ihnen melden, um entweder die Beantragung des AVGS oder die möglichen nächsten Schritte zu besprechen.

 

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